Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. Am 11. April 2022 erstattete die Stadtpolizei Q. beim Familiengericht Baden für die Betroffene A. eine Gefährdungsmeldung. Am 3. Mai 2022 reichte C., die Tochter der Betroffenen, eine weitere Gefährdungsmeldung ein (KEMN.2022.777 act. 2 ff. und act. 10 f.).