Postaufgabe vom 12. Januar 2023 Beschwerde bei der Kammer für Kin- des- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau. Er rügte die Ausübung des Mandats durch den aktuellen Beistand und beantragte sinngemäss einen Mandatsträgerwechsel. Zudem stellte er ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2.2. Die Vorinstanz verzichtete mit Schreiben vom 17. Januar 2023 auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung im angefochtenen Entscheid. 2.3. Am 24. Januar 2023 ging vom Beschwerdeführer eine Auflistung mit einer Betreuungsübersicht für die Jahre 2021 und 2022 ein.