- Die Eltern in ihrer Sorge um die Betroffenen mit Rat und Tat zu unterstützen; - eine sozialpädagogische Familienbegleitung ([…] oder ähnliches) zu installieren, diese zu begleiten und deren Finanzierung sicherzustellen; - für eine Berichterstattung über den Verlauf der sozialpädagogischen Familienbegleitung besorgt zu sein und diese dem Familiengericht einzureichen; - zwischen den Eltern in Bezug auf die Ausgestaltung des Besuchsrechts zu vermitteln; - das Besuchsrecht zu überwachen und die weiteren Modalitäten der