38 f. in KEMN.2022.385). Mit Entscheid vom 2. August 2022 setzte das Familiengericht Baden die Aufgaben der Beistandschaft neu fest und wies im Übrigen sämtliche Begehren ab, soweit darauf eingetreten wurde oder sie nicht als gegenstandslos von der Kontrolle abgeschrieben wurden (act. 40 ff. in KEMN.2022.385).