Je tiefer der Grenzbetrag festgesetzt wird, desto restriktiver wird die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen sein, da bereits ein geringer Überschuss in vielen Fällen reichen wird, die anfallenden Prozesskosten innert zweier Jahre zu tilgen. Einen fixen Grenzbetrag hat das Bundesgericht bislang nicht festgelegt – teilweise wird in der Lehre für einen Grenzbetrag von Fr. 12'000.00 -7-