Nach Erstattung des Rechenschaftsberichts der Beiständin am 13. September 2021 eröffnete das Familiengericht E. ein kindsschutzrechtliches Verfahren und lud die Eltern und die Beiständin am 11. Oktober 2021 zu einer Verhandlung am 3. November 2021 vor. In der Folge stellte der Rechtsvertreter des Vaters mit Eingabe vom 14. Oktober 2021 ein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege und - verbeiständung und bat um Ansetzung einer Frist zur Einreichung der Beweismittel betreffend die wirtschaftliche Situation des Gesuchstellers (vgl. act. 50 f.).