in KEMN.2022.427) und somit nach Erlass des Entscheids in der Hauptsache vom 3. November 2022 gestellt worden. Als Hinweis zum Entscheiddispositiv hielt das Familiengericht Aarau beim Erlass des Entscheiddispositivs vom 3. November 2022 mit Verweis auf Art. 239 Abs. 2 ZPO fest, dass die am Verfahren beteiligten Personen und die der betroffenen Person nahestehenden Personen sowie Personen, die ein rechtlich geschütztes Interesse an der Aufhebung oder Änderung des angefochtenen Entscheids haben, innert 10 Tagen seit Zustellung dieses Dispositivs mit schriftlicher Eingabe eine schriftliche Begründung verlangen können.