" 1. Es seien die angefochtenen Verfügungen aufzuheben und in der Folge sei dem Beschwerdeführer für das vorinstanzliche Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und ihm in der Person des Unterzeichneten ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und ihm sei ein unentgeltlicher Rechtsbeistand in der Person des Unterzeichnenden zu bestellen. -5-