9. Die Gemeinde Q. wird eingeladen, innert 10 Tagen seit Zustellung dieser Verfügung im Sinne von § 33 EG ZGB Stellung zu nehmen. Geht innert Frist keine Stellungnahme ein, so wird Verzicht angenommen. 10. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet. 11. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 12. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 1.3. Mit Eingabe vom 18. November 2022 teilte Rechtsanwalt B. die Vertretung des Vaters mit und stellte ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und -verbeiständung (KEMN.2022.427 act. 193, KEMN.2022.428 act. 172).