b.) die Besuchsbegleitung erfolgt durch die F., […]. 2. Die mit Entscheid des Familiengerichts Baden vom 16. Dezember 2020 gewährte wöchentliche Stunde Videotelefonie zwischen dem Vater A. und seinen Kindern D. und E. wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 3. Dem Vater A. werden gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB die folgenden Weisungen erteilt: a.) die Termine des begleiteten Besuchsrechts nach Anordnung der Beiständin zuverlässig wahrzunehmen; b.) alles zu unterlassen, was das Verhältnis der Kinder D. und E. zu ihrer Mutter C. negativ beeinflusst, insbesondere sämtliche Beschimpfungen, Verunglimpfungen und Verleumdungen.