KEMN.2022.428). Am 3. November 2022 fällte das Familiengericht Aarau folgenden Entscheid im Dispositiv (KEMN.2022.427/428), welcher dem Vater am 10. November 2022 zugestellt wurde: 1. Das Besuchsrecht zwischen dem Vater A. und seinen Kindern D., geboren am tt.mm.2014, sowie E., geboren am tt.mm.2019, wird in Abänderung des Entscheids des Familiengerichts Baden vom 16. Dezember 2020 mit sofortiger Wirkung wie folgt geregelt: a.) Der Vater wird berechtigt erklärt, seine Kinder D. und E. gemeinsam einmal pro Monat für drei Stunden in begleitetem Rahmen zu besuchen; -3-