1.2. Mit Eingabe vom 11. Mai 2022 ersuchte die Beiständin beim Familiengericht Aarau um Einsetzung einer interkulturellen Familienbegleitung, um die Telefonate zwischen dem Vater und den Kindern professionell zu begleiten und einer Entfremdung entgegenzuwirken (vgl. act. 1 in KEMN.2022.427/428). In der Folge wurde eine solche interkulturelle Familienbegleitung ohne Intervention des Familiengerichts aufgegleist, da sich beide Elternteile damit einverstanden erklärten (vgl. act. 6 in KEMN.2022.427/428). Nach ungefähr zwei Monaten wurde die interkulturelle Familienbegleitung aufgrund von erheblichen Problemen zwischen der Kindsmutter und dem Familienbegleiter abgebrochen.