Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. C. und A. sind die verheirateten und getrennt lebenden Eltern der betroffenen gemeinsamen Kinder D., geboren am tt.mm.2014, und E., geboren am tt.mm.2019. Mit Eheschutzentscheid des Familiengerichts Baden vom 16. Dezember 2020 wurden die Kinder für die Dauer des Getrenntlebens unter die Obhut der Mutter gestellt (vgl. Beschwerdebeilage 4). Es wurde für eine erste Phase ein begleitetes Besuchsrecht an drei Tagen pro Monat während drei Stunden sowie ein wöchentliches Videotelefonat während einer Stunde angeordnet.