- für eine geeignete Wohnsituation und Tagesstruktur sowie eine möglichst selbstbestimmte Wohnform der Betroffenen besorgt zu sein und sie nötigenfalls bei in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen zu vertreten; - die Betroffene, unter weitmöglichster Wahrung und Förderung ihrer Selbständigkeit beim Erledigen der administrativen Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere auch im Verkehr mit Behörden, Ämtern, Banken, Post, (Sozial-)Versicherungen, sonstigen Institutionen und Privatpersonen; - sie unter weitmöglichster Wahrung und Förderung ihrer Selbständigkeit