1. Für die Betroffene wird eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommensund Vermögensverwaltung nach Art. 394 ZGB i.V.m. Art. 395 ZGB errichtet mit folgenden Aufgabenbereichen: - Förderung ihres gesundheitlichen Wohls, Sicherstellung hinreichender medizinischer Betreuung und Vertretung bei allen in diesem Zusammenhang erforderlichen Handlungen; - 13 -