Stimmen gehört und eine Überwachungsvorrichtung gefunden habe (Beschwerdebeilage 6). Infolgedessen war sie verpflichtet, Mietzinse für zwei Mietwohnungen zu bezahlen (vgl. KEMN.2022.512 act. 11; Beschwerdebeilage 9). Gemäss ihren Ausführungen werde sie auch in der neuen Wohnung keine Ruhe finden (Beschwerdebeilage 6). Es droht daher ein erneuter überstürzter Wohnungswechsel. Ihre Selbsteinschätzung anlässlich der Anhörung, sie könne im Bereich "Wohnen" vernünftig und selbstständig entscheiden (vgl. KEMN.2022.512 act. 35), ist folglich nicht zutreffend.