(Beschwerdebeilage 5). Obwohl die Beschwerdeführerin nach dieser Entlassung von mehreren Fachpersonen eng betreut wurde, verschlechterte sich ihre psychische Verfassung in der Zwischenzeit nochmals (Beschwerdebeilagen 3, 4, 5 und 6). Der erneute Eintritt in eine Klinik wäre zunächst per 13. Dezember 2022 geplant gewesen (Beschwerdebeilage 5). Die behandelnde Psychiaterin erachtete jedoch einen vorzeitigen Eintritt in eine stationäre Behandlung als notwendig (Beschwerdebeilage 5).