3.3.2. Aufgrund der gesundheitlichen Situation und der gestellten Diagnosen (KEMN.2022.512 act. 17, 20; vgl. E. 3.2 vorstehend) war die Beschwerdeführerin bereits mehrfach in einer psychiatrischen Klinik (KEMN.2022.512 act. 6 Rückseite, 20 Rückseite). Zudem litt sie an Wahnvorstellungen (KEMN.2022.512 act. 7; Beschwerdebeilagen 4, 5 und 6). Ausserhalb ihrer stationären Klinikaufenthalte wurde sie u. a. von der Suchtberatung sowie zur Entschärfung der akuten Phase von der Psychiatriespitex betreut (KEMN.2022.512 act. 6 Rückseite ff., 30). Teilweise vernachlässigte sie nach ihrer Entlassung die selbstständige Nahrungsaufnahme (KEMN.2022.512 act. 6 Rückseite, 20 Rückseite, 28;