2.2. Die Beiständin wird angewiesen, beim Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) Abklärungen zur Installation einer KET-Beratung (Kinder und Eltern in Trennung) sowie entsprechende Anmeldungen vorzunehmen. Sollte es eine behördliche Mitwirkung benötigen, ist bei der zuständigen Behörde Antrag zu stellen. 3. Die Familienbegleiterin sowie die Beschwerdeführerin werden angewiesen, in Anwesenheit der Betroffenen Deutsch zu sprechen.