Die Prozessbeiständin schlägt deshalb mit Stellungnahme vom 7. Juni 2023 die Verpflichtung der Eltern vor, sich und die Betroffenen für eine KET-Beratung (Kinder und Eltern in Trennung) beim Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) anzumelden. Die Beiständin wird dazu angewiesen, entsprechende Abklärungen zu treffen und eine Anmeldung dafür vorzunehmen. Sollte es eine behördliche Mitwirkung benötigen, ist bei der zuständigen Behörde Antrag zu stellen.