7. Damit zukünftig ein uneingeschränktes Besuchsrecht möglich ist und das Besuchsrecht langfristig funktioniert, ist unter anderem auch die elterliche Konfliktsituation zu deeskalieren und die Kooperation der Eltern zu fördern. Die Eltern müssen im Interesse der Betroffenen einen Weg zu einem konstruktiven Umgang zueinander finden. Die Prozessbeiständin schlägt deshalb mit Stellungnahme vom 7. Juni 2023 die Verpflichtung der Eltern vor, sich und die Betroffenen für eine KET-Beratung (Kinder und Eltern in Trennung) beim Marie Meierhofer Institut für das Kind (MMI) anzumelden.