bezug in das Verfahren. Es geht einzig darum, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich ausserhalb des Elternkonflikts im Vertrauen Gehör zu verschaffen. Es ist für sie daher wichtig, eine Vertrauensperson ausserhalb der Familie zu haben, die sich für ihre Sichtweise und Anliegen interessiert und mit welcher sie offen über ihre Probleme sprechen können. Das Vertrauensverhältnis der Betroffenen zur Kinderpsychologin ist vorliegend somit nicht mit der Bekanntgabe des Berichts der Kinderpsychologin an die Eltern aufs Spiel zu setzen.