Gemäss den Ausführungen der Kinderpsychologin sei die Vertrauensfindung aufgrund der hohen Erregbarkeit und der Panikreaktionen der Betroffenen ein längerer Prozess gewesen. Mittlerweile hätten die Betroffenen bereits besser gelernt, sich auszudrücken, was entwicklungsmässig sehr wichtig sei. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin geht es bei der Verweigerung der Einsichtnahme in den Bericht der Kinderpsychologin nicht um den Schutz der Betroffenen vor einem Ein- - 23 -