6.6. 6.6.1. Die Prozessbeiständin hielt in ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2023 ausdrücklich fest, den Bericht der Kinderpsychologin vom 17. Mai 2023 nicht den Eltern zuzustellen. Zur Begründung führte sie aus, dass die Betroffenen mit der Kinderpsychologin eine Vertrauensperson gefunden hätten, welcher sie über ihre schwierige Situation berichten könnten. Durch Weitergabe des Berichts der Kinderpsychologin dürfe diese Beziehung nicht gefährdet werden. Die wesentlichen Ausführungen der Kinderpsychologin wurden jedoch von der Prozessbeiständin in ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2023 zusammengefasst wiedergegeben.