6.5. 6.5.1. In ihrer Stellungnahme vom 7. Juni 2023 führte die Prozessbeiständin weiter aus, dass insbesondere die Betroffene 1 die Familienbegleiterin nicht leiden könne, da sie immer Spanisch mit der Beschwerdeführerin spreche. Die Betroffene 1 könne daher nicht verstehen, was die Familienbegleiterin mit der Beschwerdeführerin bespreche, was einen zusätzlichen Konflikt schüre, welchen es zu vermeiden gelte und weswegen sie die Installation einer neuen, deutschsprechenden Familienbegleitung empfehle (Stellungnahme der Prozessbeiständin vom 7. Juni 2023).