6.4. Wie aus dem Gespräch der Prozessbeiständin mit den Betroffenen vom 17. Mai 2023 hervorgeht (Stellungnahme der Prozessbeiständin vom 7. Juni 2023 S. 2 ff.), konnte selbst mit der installierten Familienbegleitung ein Abbau der Spannungen zwischen den Betroffenen und der Beschwerdeführerin nicht erreicht werden. Bei den Betroffenen herrscht eine grosse Angst- und Belastungssituation, die sich immer weiter zuspitzt, was sich anhand der Verteidigungs- und Fluchtpläne der Betroffenen zeigt.