Am Dienstagnachmittag nach der Schule bis um 19:00 Uhr sollen beide Kinder ihre Mutter, vorerst bis Ende Dezember 2023, mit einer deutschsprechenden Familienbegleitung besuchen. Sollte aus Sicht der Beiständin eine Familienbegleitung auch im Jahre 2024 weiterhin nötig sein, wäre dies durch die Beiständin beim zuständigen Familiengericht/KESB zu beantragen. - Anordnung einer KET-Beratung für Kinder und Eltern