Die Prozessbeiständin führte aus, die Betroffenen möchten die Beschwerdeführerin weiterhin sehen, die Betroffene 2 lieber nur begleitet, die Betroffene 1 lieber unbegleitet als mit der aktuellen Familienbegleiterin. Aus Sicht der Beiständin seien unbegleitete Besuche nicht umsetzbar, die Kinderpsychologin empfehle eine Sistierung der Besuche für zwei bis drei Monate und die Familienbegleitung empfehle ein unbegleitetes Mittagessen am Dienstag und das Dazustossen der Familienbegleitung erst am Dienstagnachmittag. Die Prozessbeiständin empfahl aus Sicht der Betroffenen folgendes: