Er ist in der Lage, auf die Bedürfnisse und Anliegen der Betroffenen einzugehen, er zeigt sich im Alltag der Betroffenen präsent und bietet ihnen eine strukturierte Betreuung. Dies ist mit Blick auf die Unbeständigkeit in der Vergangenheit von herausragender Bedeutung. Sodann hat sich mit der Zuteilung der alleinigen Obhut an den Vater gezeigt, dass der Kontakt zwischen der Beschwerdeführerin und den Betroffenen im Rahmen der gerichtlichen Anordnungen gewährleistet war und sich der Vater diesbezüglich nicht widersetzt hat. - 16 -