Mit Blick auf die aktenkundige Vorgeschichte und die gegenseitigen Vorwürfe der Eltern kann festgehalten werden, dass bei beiden Elternteilen die Bindungstoleranz eingeschränkt ist und es ihnen nicht gelingt, zwischen dem Konflikt auf der Paarebene einerseits und dem Elternsein andererseits zu unterscheiden. Selbst die Prozessbeiständin spricht von einem "Schauplatz des Krieges um Obhut und Besuchsrecht" (vgl. Stellungnahme der Prozessbeiständin vom 7. Juni 2023 S. 1). Der Elternkonflikt geht vorliegend zweifellos zu Lasten der Betroffenen, welche als Streitobjekte zwischen den Fronten der Eltern stehen.