4.8. Die Beschwerdeführerin rügt des Weiteren die eingeschränkte Bindungstoleranz des Vaters. Er akzeptiere nicht, dass die Kinder eine normale Beziehung zur Beschwerdeführerin haben sollen und mache die Beschwerdeführerin vor den Betroffenen systematisch schlecht. Die Achtung der Beziehung der Betroffenen zum anderen Elternteil sei ein wesentlicher Teil der Erziehungsfähigkeit (vgl. Beschwerde S. 22).