Nur mit der Zuteilung der alleinigen elterlichen Obhut an den Vater ist es möglich, dass sich die Obhuts- und Familiensituation in Zukunft etwas beruhigt. Wie nachfolgend noch dargelegt wird, bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass der Vater nicht erziehungsfähig ist und er den Kindern in seiner Obhut nicht ein stabiles und sicheres Umfeld bieten kann (vgl. nachfolgend E. 4).