Ihre grosse Angst ist, wieder bei der Beschwerdeführerin leben zu müssen. Ihre Aussagen in Bezug auf die Fluchtpläne und Verteidigungsszenarien bei der Beschwerdeführerin zu Hause (vgl. Stellungnahme der Prozessbeiständin vom 7. Juni 2023) machen deutlich, unter welchem psychischen Stress die Betroffene 1 bei der Beschwerdeführerin leidet und wie sehr die Situation sie belastet. Auch die Beziehung zwischen der Betroffenen 2 und der Beschwerdeführerin ist - 12 -