Zu Recht führt die Prozessbeiständin aus, beide Elternteile seien an einer konstruktiven Lösung zum Wohle ihrer Kinder nicht interessiert und seien zu sehr mit der "Erniedrigung" des anderen Elternteils beschäftigt. Dieses elterliche Verhalten trage nicht dazu bei, dass die Betroffenen das Zusammensein mit ihren Eltern unbeschwert geniessen und von ihnen als Vorbilder für ihr Aufwachsen und ihre zukünftige Beziehungsgestaltung profitieren könnten (vgl. Stellungnahme der Prozessbeiständin vom 12. Januar 2023). Dass die Betroffenen unter dem Elternkonflikt erheblich leiden, ist offensichtlich und wird von sämtlichen involvierten Fachpersonen bestätigt.