Der ehemalige Partner bzw. die ehemalige Partnerin wird konsequenterweise als "der Täter/die Täterin" gesehen, der/die Leid verursacht, und vor dem/der auch das betroffene Kind geschützt werden muss (JA- BAT/BANHOLZER, Parallelgutachten mit interdisziplinärer Konsensfindung im zivilrechtlichen Kontext, in: FamPra 2020, S. 136). Es handelt sich vorliegend um einen hochstrittigen Elternkonflikt zwischen den Kindseltern.