und Klärung von Alltagsfragen mit herkömmlich rechtlichen und/oder mediatorischen Hilfen nicht angemessen möglich erscheinen. Eine erhebliche Belastung der Kinder ist zudem wahrscheinlich. Für hochstrittige Eltern ist die Überzeugung charakteristisch, dass sie selbst die "Leidtragenden" seien. Der ehemalige Partner bzw. die ehemalige Partnerin wird konsequenterweise als "der Täter/die Täterin" gesehen, der/die Leid verursacht, und vor dem/der auch das betroffene Kind geschützt werden muss (JA- BAT/BANHOLZER, Parallelgutachten mit interdisziplinärer Konsensfindung im zivilrechtlichen Kontext, in: FamPra 2020, S. 136).