3.2. Wie den umfangreichen Akten zu entnehmen ist, ist unbestritten, dass die Kindseltern nicht miteinander kommunizieren können und die Fronten äusserst verhärtet sind. Von Hochkonflikthaftigkeit sollte dann gesprochen werden, wenn das Konfliktniveau so ausgeprägt ist, dass Beeinträchtigungen auf den Ebenen des Verhaltens und/oder der Persönlichkeit mindestens eines Elternteils, in der Beziehung zwischen den Eltern untereinander und der Elternteile mit dem Kind, sowie in der Nutzung institutioneller Hilfen zur Klärung der Konflikte so erheblich sind, dass eine Reduktion der Konflikte - 10 -