2. 2.1. Mit Eingabe vom 22. Februar 2022 erstattete lic. iur. Olivia Derungs Risch eine Gefährdungsmeldung für die Betroffenen 1 und 2 und beantragte die Einsetzung ihrer Person als Kindsverfahrensvertreterin nach Art. 314 abis Abs. 1 ZGB sowie die vorsorgliche Zuteilung der Obhut an den Kindsvater und die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen den Betroffenen und deren Mutter (act. 1 ff. in KEMN.2022.403/404).