Dies habe er gerne getan, zudem habe er gewusst, dass er die Liegenschaft der Betroffenen erben würde. Erst eine Gesetzesänderung im Zusammenhang mit den Ergänzungsleistungen habe 2021 dazu geführt, dass er "massive Kosten" tragen müsse, um die Liegenschaft zu behalten. Das Familiengericht hätte die Pflicht gehabt, ihn anlässlich der Inventarerstellung darüber zu informieren, dass er nach neuem Recht über die von ihm geleisteten -8- Unterstützungsbeiträge einen Betreuungs- und Pflegevertrag hätte abschliessen müssen (zum Ganzen vgl. S. 1 f. sowie S. 4 der Beschwerde).