2.2. 2.2.1. Der Beschwerdeführer beantragt sinngemäss, die von ihm mit Bericht vom 29. Juni 2021 bzw. den nachfolgenden Eingaben geltend gemachte Forderung von Fr. 187'335.40 sei zumindest zu 50 % anzuerkennen und im Inventar vom 30. März 2020 zu ergänzen (Ziff. 3 der Beschwerdebegehren). Er habe seine Mutter über Jahre in allen Belangen vertreten und ihr persönliche Pflege wie auch immer wieder finanzielle Beiträge geleistet. Dies habe er gerne getan, zudem habe er gewusst, dass er die Liegenschaft der Betroffenen erben würde.