3. Die beantragte Korrektur des Anfangsinventars von total 187'335.40 sei erneut zu prüfen und im Sinne von lebensnahem Verhalten sei hier zumindest 50% zu anerkennen. Belege oder Verträge diesbezüglich zu erwarten wäre lebensfremd und gemäss dem Vorerwähnten bin ich hier bereit, einen gegenseitigen Kompromiss zu akzeptieren, da damit der Besitzstand vor 2021 wieder sichergestellt ist und keine Partei einen Verlust erleiden müsste. 4. Es sei ein Strafbefehl gegen die Sachbearbeiterin der KESB Zofingen wegen qualifizierter Drohung und Nötigung zu erlassen.