2. 2.1. Mit Eingabe vom 29. Juni 2021 (Posteingang: 30. Juni 2021) reichte der Beschwerdeführer den Bericht mit Rechnung für die Zeit vom 8. Januar 2020 bis 31. Januar 2021 ein (act. 1 ff. in KEBK.2021.350) und beantragte unter anderem, es sei ihm "ein Guthaben […] für die vorbeistandliche Unterstützung/Betreuung über rund 20 Jahre von CHF 100'000.00 zu gewähren" (act. 3 in KEBK.2021.350).