1.4. Mit Eingabe vom 12. Juli 2022 ersuchte die Beiständin beim Familiengericht Aarau um Genehmigung des Pflegevertrages, woraufhin die Gerichtspräsidentin gleichentags folgende Entscheide fällte (KEMF.2022.35 / KEMF.2022.36): " 1. Dem Pflegevertrag mit der Pflegemutter G. über C. / E., geboren am tt.mm.2011, wird die Zustimmung erteilt. 2. Auf die Erhebung der Gerichtskosten wird verzichtet. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen. 4. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen." -3-