1.3. Mit Verfügung vom 15. Juni 2022 hat das Familiengericht Aarau der Mutter im Sinne einer superprovisorischen Massnahme das Aufenthaltsbestimmungsrecht bis mindestens zur Auswertung des kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens entzogen sowie die weitere Unterbringung der Betroffenen bei der Pflegemutter superprovisorisch angeordnet. Das Familiengericht Aarau bestätigte diese Anordnung mit Entscheid vom 7. Juli 2022 und übertrug der Beiständin der Betroffenen u.a. die Aufgabe, die Eltern und die Pflegemutter bei der Ausarbeitung eines neuen Pflegevertrages zu unterstützen und diesem dem Familiengericht Aarau zur Zustimmung einzureichen.