Anfechtungs- Entscheid des Familiengerichts Aarau vom 12. Juli 2022 gegenstand Betreff Zustimmungspflichtiges Geschäft (Pflegevertrag) -2- Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. 1.1. C. (nachfolgend: Betroffener 1) und E. (nachfolgend: Betroffener 2), beide geboren am tt.mm.2011, sind die gemeinsamen Kinder der unverheirateten und getrennt lebenden Eltern A. und B.. Die Betroffenen stehen unter der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter. 1.2. In den Jahren 2018 bis 2020 sowie ab Oktober 2021 sind die Betroffenen auf einvernehmlicher Basis bei Frau G. (nachfolgend: Pflegemutter) untergebracht gewesen.