Ein wöchentliches Besuchsrecht erfordere zwar eine hohe Verfügbarkeit aller Beteiligten, dies aber zum Wohl der Kinder, so dass dies für eine begrenzte Zeit in Kauf zu nehmen sei. Hinsichtlich der Dauer der Besuchskontakte würden für das Ankommen, die Begrüssung, das Ausziehen, das Aufräumen, das Anziehen und die Verabschiedung schnell 20 Minuten aufgewendet, so dass entsprechend weniger Zeit für den persönlichen Kontakt und vertiefte Gespräche verbleibe. Die Dauer des Besuchsrechts solle in Relation mit dem zeitlichen Aufwand von D. stehen, der jedes Mal im Schulheim S. abgeholt und nach Q. gebracht werden müsse.