1.2. Mit Eingabe vom 16. Oktober 2020 an das Familiengericht Q. berichtete die Beiständin über die Weigerung der Mutter, das Besuchsrecht des Vaters zuzulassen, und die fehlende Kooperation der Mutter mit der Beiständin zusammenzuarbeiten. Mit (noch nicht rechtskräftigem) Scheidungsurteil des Bezirksgerichts Q. vom 14. Juni 2021 (OF.2019.53) wurde die Obhut über D. und C. dem Vater zugeteilt. Nachdem sich die Mutter mit ihrer Lebenssituation überfordert und psychisch am Ende zeigte, was zu zwei Polizeieinsätzen am 29. Juli und 8. August 2021 führte (vgl. act.