tatsächlich eine Hirnhautentzündung auftreten kann, das ist aber 1000-mal seltener als nach einer Masernerkrankung (vgl. fact sheet Masern, Mumps, Röteln der eidgenössischen Kommission für Impffragen, S. 2). Aufgrund des Gesagten stellen die vom Beschwerdeführer dargelegten Krankheitsfälle seiner Familie keinen Grund dar, um von der Impfempfehlung abzuweichen.