Übergaben zu entziehen. Dieser aus dem Loyalitätskonflikt drohenden Kindeswohlgefährdung kann nicht mittels Anpassung der Obhut entgegengewirkt werden. Damit sich der für C. sehr belastende Loyalitätskonflikt entspannt, erscheint es vielmehr wichtig, dass das bisher gelebte, stabile und bewährte Betreuungssystem weitergeführt wird. Die Eltern haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten und mit Unterstützung der Beiständin alles zu unternehmen, was zur gedeihlichen Entwicklung des Kindes erforderlich ist.