bekannt bisher nie vor der Betroffenen ausgetragen worden. Das vom Beschwerdeführer in seiner Replik vom 10. Januar 2023 eingereichte Tagebuch zeigt zwar, dass der Konflikt und die damit einhergehende Gefahr eines Loyalitätskonfliktes sich im laufenden Verfahren verschärft hat, den aktuellen Schwierigkeiten im Umgang der Parteien miteinander wäre durch eine Zuteilung der alleinigen Obhut an den Kindesvater aber nicht begegnet, da die Parteien ohnehin einen Weg finden müssen, sich zu arrangieren und miteinander umzugehen.